Die Quellhöfle GmbH befasst sich seit über 20 Jahren mit der Verwaltung von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Mit den Eigentümern der von uns verwalteten Objekte besteht ohne Ausnahme ein positives Verhältnis in der Zusammenarbeit.
Folgende Grundsätze und Aufgaben bestimmen unsere Tätigkeit bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentumsanlage:
Die von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, der jeweiligen Teilungserklärung und dem abzuschließenden Verwaltervertrag. Dieser sollte den besonderen Belangen der Liegenschaft Rechnung tragen.